Nach der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ist damit zu rechnen, dass die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) kurzfristig eingeführt wird und dann in das Baurecht der einzelnen Bundesländer übernommen wird.
Die technischen Anforderungen an Bauprodukte ändern sich durch diese Neuregelung nicht. Bedingt durch das EuGH-Urteil ändert sich nur die Art des Nachweises dieser technischen Anforderungen.