Im Rahmen der Herbstsitzung des Technischen Ausschusses des Bund Güteschutzes am 22.-23.10.2019 wurde die BGB Produktgruppeneinteilung überarbeitet.
Die Anpassung betrifft hauptsächlich die Anpassung der Produktgruppeneinzeilung an das neue Baurecht. Hier wurden die Bezüge aus der "alten" Bauregelliste auf die "neue" MVV TB aktualisiert, das Nachweissystem im deutschen Baurecht angepasst (Ü-Kennzeichnung) sowie die Zertifizierung nach Anforderungsdokumenten als Nachweis der Verwendbarkeit für konstruktive Fertigteile eingefügt.