Nach der Überarbeitung des Gütesicherungsverfahren mit dem Ausgabestand 2020-05 wurde es jetzt nach Freigabe durch den Vorstand des Bund Güteschutzes herausgegeben und ab sofort angewendet.
Die Überarbeitung war notwendig, um die Verfahrensweise an die geänderten Begriffen aus dem "neuen Baurecht" (MVV TB) und die Anforderungen der DAkkS für den Bereich der akkreditierten Zertifizierung angepasst.
Teil 1: Das Gütezeichen - Privatrechtliche Überwachung und Zertifizierung
Hier wurden hauptsächlich redaktionelle Änderungen zu einer einheitlichen Sprachregelung zwischen den Verfahren angepasst. Weiterhin wurden Begriffe an die neue DIN 18200 und die Anforderungen der DAkkS für akkreditierte Zertifizierungen eingearbeitet.
Teil 2: Das Übereinstimmungszeichen – Gesetzliche Überwachung und Zertifizierung gemäß Landesbauordnungen:
Hier wurde der Ablauf grundsätzlich an die Sprachregelungen der geltenden MVV TB und die Anforderungen der DAkkS und des DIBt angepasst.
Teil 3: Das CE-Zeichen – Gesetzliche Überwachung und Zertifizierung gemäß Bauproduktenverordnung:
In diesem Teil wurden die einzelnen Abläufe nochmals an die Änderungen der Bauproduktenrichtlinie zur Bauproduktenverordnung angepasst.
In der Überarbeitung wurden keine zusätzlichen Regelungen eingeführt, welche nicht schon bisher in der Überwachung und Zertifizierung durch Mitgliedsverbände des Bund Güteschutzes bestanden.
Das Gütesicherungsverfahren wird weiterhin als Grundlage der Tätigkeit der einzelnen Stellen im Bund Güteschutz verwendet und ist Grundlage zur Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Gütezeichen des Bund Güteschutzes.