Damit erkennt die die Kommission an, dass das 2014 ergangene EuGH-Urteil in Deutschland vollständig umgesetzt wird.
Durch die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens ist damit zu rechnen, dass die Änderungen im deutschen Baurecht und damit die Muster-VVTB (Musterliste Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) kurzfristig eingeführt werden.