Nach der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ist damit zu rechnen, dass die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) kurzfristig eingeführt wird und dann in das Baurecht der einzelnen Bundesländer übernommen wird.
Die technischen Anforderungen an Bauprodukte ändern sich durch diese Neuregelung nicht. Bedingt durch das EuGH-Urteil ändert sich nur die Art des Nachweises dieser technischen Anforderungen.
Bisher waren für viele Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung die oft fehlenden Nachweise der Erfüllung der deutschen Verwendungsregeln mit einem Übereinstimmungsnachweis und der Kennzeichnung durch das Ü-Zeichen verbunden. Diese Regelung und die teilweise zusätzliche Forderung nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für CE-gekennzeichnete Bauprodukte ist mit der neuen MVV TB abgeschafft worden.
Die neue MVV TB stellt die gleichen technischen Anforderungen an die Bauprodukte wie bisher. Die Einhaltung dieser technischen Anforderungen ist aber jetzt anders formuliert und an anderen Stellen zu finden.
An die Stelle des Nachweises über das Ü-Zeichen tritt die Möglichkeit eines privatrechtlichen Nachweises der Einhaltung dieser Regelungen. Mit den Übereinstimmungszertifikaten und Produktzertifikaten, welche von einer Zertifizierungsstelle nach den Regeln des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile ausgestellt wurden, erfüllen Sie weiterhin den Nachweis der Verwendbarkeit nach nationalem Baurecht. Die bestehenden Zertifikate können, wie in den „Vollzugshinweisen zur Umsetzung des EuGH-Urteils“ beschrieben, als gleichwertiger Nachweis verwendet werden. Dies gilt auch über den Zeitpunkt der Einführung der MVV TB hinaus.
Nach Einführung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und deren Umsetzung in das jeweilige Landesrecht werden die bisherigen Zertifikate im Rahmen der Fremdüberwachung der Firmen nach und nach auf neue, auf die VV TB abgestimmte Produktzertifikate umgestellt. Bis dahin können die alten Zertifikate ohne Einschränkung als Nachweis der Verwendbarkeit genutzt werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen der Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile und seine Mitgliedsverbände gerne zur Verfügung.