Bund Güteschutz
Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V.
Das Gütezeichen
Das Gütezeichen für Betonerzeugnisse besteht aus dem schematischen Bild eines auf zwei Schneide-stützen gelagerten, durch eine Einzellast in der Mitte als Schneide auf der Biegung belasteten Probe-balkens im Kreisring. Es gilt als Produkt-Zertifikat für solche Baustoffe und Bauteile aus Beton im Sinne der Urkunde über die Eintragung des Warenzeichens Nr. 902743 beim Deutschen Patentamt (DPA), für die gemäß privatrechtlicher Anforderungen festgelegte Konformitätsnachweise geführt worden sind.
Die gültige Eintragung des Gütezeichens als Warenzeichen beim Deutschen Patentamt bezieht sich auf:
"Betonerzeugnisse - hergestellt unter Verwendung von Zement und anderen zulässigen Bindemitteln - nämlich: Betonrohre, Stahlbetonrohre, Spannbetonrohre, Fertigteile für Entwässerung, Kabelkanal-Formsteine, Gehwegplatten, Bordsteine, Stahlbetonfertigteile, Spannbetonfertigteile, insbesondere Binder, Pfetten, Stützen, Stürze, Unterzüge, Deckenträger, Brückenträger, Rammpfähle, Masten, Schwellen, Treppen, Wand- und Deckenbauteile, Deckensteine, Deckenfüllkörper, Zwischenbauteile, Wandbaustoffe (Voll- und Hohlblocksteine, Schalungssteine), Betonwerkstein, Formstücke für Schorn-steine und Lüftungen, Betonpflastersteine, Betonwaren, nämlich Gartenplatten, Wabensteine, Beton-fenster, Deckwerk-Steine, Brunnenringe, Randsteine, Bahnsteigkanten, Betondachsteine."
Soweit es das Madrider Abkommen zum internationalen Warenzeichenschutz erlaubte, wurde der Schutz des Gütezeichens im Jahr 1991 auf 17 europäische Nachbarstaaten ausgedehnt.